Der Reiz der Geschwindigkeit – für viele reinster Nervenkitzel. Doch bei Rasern hört der Spaß auf. Sie sind eine Gefahr für unsere Kinder und zudem eine extreme Geräuschsbelästigung. Eltern im Netz schöpft die Rechtslage aus und sagt, wie man selbst dagegen angehen kann.
Es ist ein beängstigendes Szenario: Die Kinder spielen am Sonntagnachmittag draußen in der ruhigen Straße Federball und verausgaben sich. Plötzlich kommt ein Auto um die Ecke gefahren und rast mit 70 km/h geradewegs die Straße herunter – die Kinder hören es nicht kommen. Wenn man jetzt als Elternteil nicht rechtzeitig zur Stelle ist, kann es grenzlich werden.
Raser können überall auftauchen und mit unerlaubter Höchstgeschwindigkeit in den ruhigen Straßen im Anwohnergebiet sich und andere Menschen in Gefahr bringen. Statistisch gesehen sterben pro Jahr rund 7.000 Menschen bei Verkehrsunfällen auf tragische Art und Weise – darunter auch die Zahl derer, die nicht für den Unfall verantwortlich waren, sondern als Unbeteiligte einen zu frühen Tod gefunden haben.
Was nicht nur gefährlich ist, kann auch im äußersten Maße störend sein. Ein mit 15 km/h fahrendes Auto verursacht eine durchschnittliche Lautstärke von 96 db – das ist fast so viel wie beim Start eines Jumbojets. Doch was kann man tun, wenn in der eigenen Straße gerast wird?
Der Beobachter
In Straßen herrschen bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Doch viele rücksichtslose Autofahrer missachten diese häufig komplett – zur Sorge um unsere Kinder. Informieren Sie sich also, was die maximale zugelassene Geschwindigkeit in Ihrer Straße ist und beobachten Sie jeden Autofahrer. Fährt einer zu schnell, notieren Sie sich schnell das Kennzeichen und eventuell den Fahrzeugtyp und erstatten Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige wegen Verstoß der Straßenverkehrsordnung.
Wenn Sie im Besitz einer Digitalkamera sind, schießen Sie Fotos! Foto- und Videomaterial dienen vor Gericht als eindeutiges Beweisstück und belastet den Kriminellen zudem noch stärker Lügenbarone haben so keine Chance. Mit Hilfe einer Tonaufnahme können Sie den Raser außerdem wegen Geräuschbelästigung anzeigen.
Die Radarfalle
Wenn alle bürokratischen Stränge reißen oder die Sachbearbeitung zu lange dauert, kann man auch selbst tätig werden. Was viele nicht wissen: Nicht nur Polizisten dürfen blitzen! Auch ein Bürger darf zum Geschwindigkeitsmesser greifen und Raser anzeigen. Einzige Bedingung: Ein zuverlässiges Messgerät.
Eine gute Position zum zivilen Blitzen ist die Landstraße beim Übergang der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Fahrer kommen aus einer 100er-Zone und fahren in einen Abschnitt, in der die Höchstgeschwindigkeit 70 km/h herrscht. Viele Raser missachten dieses Schild; stellen Sie sich mit einem Kombi ein paar Meter hinter das 70er-Schild und richten Sie Ihr Blitzgerät nach hinten in die Richtung der anfahrenden Autofahrer. Braust der Raser zu schnell in die 70er-Zone, dürfen Sie ihn blitzen und den Fall zur Anzeige bringen. Der Autofahrer muss dann mindestens mit einem Bußgeld rechnen.








Hier wird großer Unsinn geschrieben.
Ein Privatbürger kann gerne eine Geschwindigkeitsmessung durchführen, er wird aber von jedem Anewalt in der Luft zerrissen weil jegliche Ausbildung zum Verfahren der Geschwindigkeitsmessung fehlen.
Desweiteren ist es eine vorschrift das man mindestens 50m hinter dem 70 Km/h Schild gemessen werden darf und nicht nur ein paar meter. Wer auch immer diese Seite hier betreibt, sollte sie schliesen und sich ein Hobby suchen wo er keinen Müll in der Welt verbreitet.
Geschrieben von Silvio | 19. Dezember 2009, 08:4615km/h so laut wie ein jet. Ha, da haben sie jetz aber übertrieben, denn dafür sind mindestens 20km/h nötig.
Gruß – Heini
Geschrieben von Heinrich Himmel | 7. Februar 2010, 22:42Ich habe nun seit 15 minuten artikel hier gelesen, und krieg mich nicht mehr vor lachen… einfach zu krass was hier geschrieben wird… :D
Geschrieben von roflmao | 16. Juli 2010, 14:45Schon heftig wie taub die Kinder heutzutage sind. Ein Auto ist schon mit 15 km/h so laut wie ein startender Jumbojet. Wie laut es dann erst mit 70 km/h sein muss. Trotzdem hören es die Kinder nicht. Dagegen muss etwas unternommen werden. Man sollte das Hören lauter Musik für Kinder verbieten.
Geschrieben von Peter K. | 2. September 2010, 15:06@ Peter K.
Entschuldigung, dass ich so herreinplatze, aber sagen Sie mal sind Sie eigentlich taub?
Ein startender Jumbojet? Sonst gehts aber eh noch, oder?
Und das Verbot ist auch lächerlich…
Alles verbieten, dass Spaß macht soll verboten werden. Da kommen wir ja bald ins zweite Dritte Reich hier.
Hochachtungsvoll,
Frank Winterhagen(20), angehender Maturant/Abiturient und leidenschaftlicher PC-Spieler. Ja, Counter-Strike auch. Und Wolfenstein.
Geschrieben von Frank Winterhagen | 6. November 2010, 00:24@ Frank Winterhagen
Das was Peter K. schreibt, steht oben im Text. Ansonsten haben sie recht. Auch wenn wohl eher Herr Torthoff taub ist.
Geschrieben von [zensiert] | 26. Februar 2011, 12:55